Eine zehnjährige Gewährleistung nach der Sanierung eines Parkhauses oder einer Tiefgarage wird grundsätzlich an einen Wartungsvertrag gekoppelt.

Die Wartung umfasst eine Begehung aller zum Parkhaus gehörenden Flächen und die Aufnahme sichtbarer Schäden (durch Fotos dokumentiert). Dazu gehören die Bauteile Fahrbahnen, Rampen, Stellflächen, Wände, Decken, Stützen und, wenn im Auftrag beschrieben, auch die Fassade oder Fassadenteile.

Im Anschluss an die Begehung wird eine umfassende Dokumentation mit Beschreibung und Lage der Schäden, ein Sanierungskonzept unterteilt in die Zugehörigkeit als Mangel oder zu beauftragende Leistungen erstellt.

Turnusmäßig wird ein Parkhaus normalerweise einmal im Jahr begangen (rissüberbrückende Systeme - OS11a, OS11b, OS10). Es gibt jedoch Parkhäuser, bei denen eine Besichtigung zweimal im Jahr (starre Oberflächensysteme - OS8) sinnvoll ist. Siehe Parkhausrichtline

Andererseits kann es einen Wartungsvertrag auch für Parkhäuser geben denen keinen Sanierungsauftrag zu Grunde liegt.

Ihr Vorteil: gerade in den stark beanspruchten Flächen eines Parkhauses kann man, durch regelmäßige Besichtigung, den Beginn eines Schadens rechtzeitig erkennen. Indem dieser Schaden sofort behoben wird, werden umfangreiche Instandsetzungsarbeiten umgangen. Für den Parkhausbetreiber ist die Schließung von Parkflächen das größte Problem.

Leistungen:

  • Ist-Zustand-Analyse Bauwerk
  • Aufnahme des Sanierungspotentials und Kostenschätzung
  • Schadens- bzw. Rissaufnahme und -Monitoring
  • Zusammenfassung und Bericht

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